Prüfung Elektogeräte

Prüfung Ihrer mobilen Elektrogeräte



Wenn Sie defekte / massiv beschädigte Elektrogeräte entdecken:

1. Gerät sofort von Stromnetz trennen

2. Gerät vor weiterer Benutzung sichern

3. Gerät umgehend zur Reparatur übergeben

4. Geräte - Reparatur nur von Fachpersonal / Fachfirmen durchführen lassen

5. Gerät nicht ohne Gebrauchsabnahme - / Freigabe - Prüfung wieder verwenden / in Betrieb nehmen!!!


"Wir stellen unsere Sicherheit präventiv in den Vordergrund!"


BGV A3 Prüfung - Zusammenfassung & Hintergrund:


 Prüfung von ortsfesten / unabhängigen Betriebsmitteln:

 

Warum müssen elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig nach BGV A3 geprüft werden?

 

BGV A3 Prüfung - Zusammenfassung:

 

Von betriebssicheren elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln gehen bei sachgemäßem Gebrauch keine elektrischen Gefahren aus.

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel unterliegen beim Gebrauch Zustand verändernden

Einflüssen. Daher werden elektrische Gefahren wahrscheinlich.

Veränderungen an elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln können durch den Benutzer vor und während des Gebrauchs festgestellt werden (visuelle Kontrolle). Viele Gefahren können jedoch nur durch eine Prüfung mittels Prüfgeräten bzw. von dazu

befähigten Personen festgestellt werden. Von diesen Richtwerten darf abgewichen werden, wenn die Sicherheit auf andere Weise gewährleistet wird.

Vorsätzliches oder fahrlässiges Nicht-Prüfen kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro

geahndet werden. Die Durchführung einer Prüfung kostet nicht so viel.

 

BGV A3 Prüfung Definition:

 

Elektrische Betriebsmittel sind Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen zum

Anwenden elektrischer Energie oder zum Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von

Informationen dienen. Schutz- und Hilfsmittel gehören ebenfalls zu den elektrischen

Betriebsmitteln, soweit an diese Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Sicherheit

gestellt sind. Elektrische Anlagen werden durch den Zusammenschluss elektrischer

Betriebsmittel gebildet.

 

Hintergrund:

 

Gefährdungen an elektrischen Betriebsmitteln und an elektrischen Anlagen müssen

vermieden werden. Die Hauptgefährdung liegt in der Wirkung des elektrischen Stromes

begründet. Eine direkte oder indirekte Berührung unter Spannung stehender Betriebsmittel

oder Anlagen kann zu einer Körper - Durchströmung von Personen führen. Damit verbunden sind mögliche tödliche Unfallfolgen. Durch den Einsatz organisatorischer Schutzmaßnahmen lassen sich derartige Unfallfolgen vermeiden. Eine organisatorische Schutzmaßnahme darf aber erst dann eingesetzt werden, wenn bereits alle möglichen technischen Schutzmaßnahmen umgesetzt wurden. Dies sind für Elektrogeräte z. B. Berührungsschutz,Schutzisolierung und Fehler - Strom - Schutz.

 

BGV A3 Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme (Hersteller - Prüfung):

 

Diese Prüfung erfolgt durch den Hersteller. Der Hersteller stellt durch sein

Herstellungsverfahren sicher, dass das elektrische Betriebsmittel oder die elektrische Anlage so gefertigt sind, dass davon keine Gefahren für den Anwender ausgehen. Das setzt natürlich voraus, dass der Anwender das elektrische Betriebsmittel oder die elektrische Anlage bestimmungsgemäß einsetzt. Die Kennzeichnung "VDE geprüft" bzw. "GS-geprüft" signalisieren dem Anwender, dass das elektrische Betriebsmittel bzw. die elektrische Anlage vom Hersteller geprüft wurden. Eine "CE-Kennzeichnung" sagt hingegen nur aus, dass die Herstellung den Anforderungen der EU

entsprechend erfolgt ist.

 

BGV A3 Prüfung / VDE Prüfung vor Inbetriebnahme:

 

Der Unternehmer muss elektrische Anlagen oder Betriebsmittel vor der Inbetriebnahme

durch seine Beschäftigten dann umfassend prüfen lassen, wenn der Hersteller z. B. aufgrund von Einzelfertigungen keine Prüfung vorgenommen hat. In allen anderen Fällen reicht eine Prüfung auf sichtbare Mängel aus, z. B. beschädigtes Gehäuse oder beschädigte Leitung. BGV A3 Prüfung durch den Benutzer. Der Benutzer führt vor der Benutzung eines elektrischen Betriebsmittels oder einer elektrischen Anlage eine Prüfung durch. Durch diese Prüfung sollen sichtbare Mängel identifiziert werden.

 

BGV A3 Prüfung nach Änderung oder Instandsetzung:

 

Elektrische Betriebsmittel oder Anlagen, die geändert oder instand gesetzt wurden, müssen durch eine befähigte Person geprüft werden. Diese Prüfung ist umfangreicher als eine rein visuelle Prüfung. Dafür ist elektrotechnische Fachkunde erforderlich, die der Benutzer in der Regel nicht hat. Befähigte Personen sind nicht automatisch in der Lage, jede Art von elektrischem Betriebsmittel oder elektrischer Anlage zu prüfen. Sie müssen über die dafür erforderliche Fachkunde im Einzelfall verfügen.

 

BGV A3 Prüfung nach einem festgesetzten Zeitintervall (Wiederholungsprüfung)

 

Durch die länger andauernde Verwendung von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen

können neue Gefährdungen für den Benutzer entstehen. Um diese Gefährdungen zu

identifizieren und zu beheben, müssen sie daher in bestimmten Zeitabständen geprüft

werden. Der Zeitabstand zwischen zwei Prüfungen wird als Prüffrist bezeichnet.

 

Die BGV A3 Prüffristen muss generell der Unternehmer auf Basis der

Gefährdungsbeurteilung festlegen (§ 10 Abs. 2 BetrSichV i. V. m. § 3 Abs. 3 BetrSichV).

Richtwerte für die Prüfung - Zyklen enthält allerdings die Durchführungsanweisung zur BGV A3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel". Sie sind so bemessen worden, dass bei Einhaltung dieser Frist eine Gefährdung für den Benutzer so weit wie möglich auszuschließen ist. Beider Festlegung wurde das Unfallgeschehen der letzten Jahrzehnte  berücksichtigt, aber auch die Betriebsmittelart (ortsveränderlich oder ortsfest) und der Betriebsort (z. B. Bürobereich, Baustellenbereich).

 

Vorteile der Einhaltung der BGV A3 Prüffristen: 

 

Werden die Prüffristen eingehalten, dann ist man als Unternehmer auf der sicheren Seite.

Weicht man von den Fristen ab, indem man die Prüfung - Intervalle verlängert, dann ist man als Unternehmer im Fall eines Unfalls Beweis pflichtig, dass diese abweichende Prüffrist nicht den Unfall begünstigt hat.

 

Vorgehen bei Mängeln:

 

Der Benutzer darf ein elektrisches Betriebsmittel oder eine elektrische Anlage, die Mängel

aufweisen, nicht benutzen. Zuerst muss der sichere Zustand wieder hergestellt werden

(Instandsetzung). Nach der Instandsetzung wird erneut geprüft und erst dann, wenn alles

sicher ist, kann das Arbeitsmittel für die Benutzung freigegeben werden.

 

Folgen von Verstößen:

 

Eine nicht durchgeführte Prüfung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden (§ 9 BGV A3 i. V. m. § 209 SGB VII). Im Fall von vorsätzlich herbeigeführter Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Beschäftigten droht sogar eine Strafe von bis zu einem Jahr Gefängnis (§ 26 Abs. 1 BetrSichV. i. V. m. § 26 ArbSchG). 


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