Winterdienst

Winterdienst von  Herr Michael - Josef Lichtblau



Der Winter ist da! Was ist zu beachten?



Checkliste für den Winterdienst

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Checkliste für den Winterdienst
Der Winter ist da! Was ist zu beachten?
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Mit Sicherheit durch den Winter!



Wertvolle Informationen, damit die Verkehrssicherheit immer gewährleistet ist!


 

Winterdienstsaison:

 

Ab 01.November des Jahres bis 31.März des Folgejahres.

Gewährleistung der Umsetzung des Winterdienst:

An normalen Wochentagen von 6.00 bis 20.00 Uhr.

An Wochenenden, Sonn- & Feiertagen von 7.00 bis 20.00 Uhr.

 

Umsetzung:

 

Gehwege müssen mindestens über eine Breite von 1,5 Metern von Schnee und

Glätte befreit werden. Ist ein Bürgersteig schmaler, so muss er in der gesamten

Breite freigemacht werden.

 

Zugänge zu Briefkästen, Telefonzellen, Notrufsäulen, Hydranten und ähnlich

wichtigen Anlaufstellen für den öffentlichen Verkehr sind stets freizuhalten.

Wege müssen unmittelbar nach dem Schneefall geräumt werden. Bei andauerndem Schneefall muss währenddessen und in angemessenen Abständen der Schnee bei

Seite geschafft werden.

 

Bei Glätte ist der Anlieger laut Winterdienstverordnung verpflichtet, diese

unverzüglich durch die Verteilung von Streugut zu mindern.

 

Achtung:

 

Achten Sie unbedingt auf die Wahl Ihres Streumittels! In vielen Gemeinden sind

auftauende Mittel wie Salz oder Harnstoff aufgrund ihrer umweltschädlichen

Wirkung in der Winterdienstverordnung ausdrücklich verboten!

 

Die Schneeanhäufung ist laut der zuständigen Gemeinde / Stadt StrReinG grundsätzlich

auf der Fahrbahnseite zu errichten. Sie darf eine Höhe, welche die Sicht der fahrenden Autos einschränkt, nicht erreichen. Darüber hinaus müssen Ein- und Ausfahrten sowie Systeme zur Straßenentwässerung (Rinnsteine, Gullys) freigehalten werden!

 

Weitergabe der Pflicht an Dritte:

 

In der Winterdienstverordnung steht, dass die Winterdienstpflicht durch eine privatrechtliche Vereinbarung auch an Dritte übertragen werden kann. Die

Verantwortung für die Erfüllung dieser Pflicht verbleibt dennoch beim Anlieger!

Er muss also weiterhin dafür sorgen, dass der neue Pflichtträger die Gehwege ordnungsgemäß räumt und streut!

 

Für eine zuverlässige Pflichterfüllung eignen sich besonders die Winterdienste der

Garten- und Landschaftsbau-Betriebe! Diese beseitigen Schnee und Glätte gemäß

StrReinG und entsorgen auf Wunsch das verwendete Streugut am Ende der Saison!

 

WinterdienstsaisonSuchergebnisse

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